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   FG Rheinland-Pfalz, 07.06.2000 - 1 K 2068/97   

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FG Rheinland-Pfalz, 07.06.2000 - 1 K 2068/97 (https://dejure.org/2000,13157)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.06.2000 - 1 K 2068/97 (https://dejure.org/2000,13157)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 1 K 2068/97 (https://dejure.org/2000,13157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 39 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 10e; EStG § 34f
    Wirtschaftliches Eigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück; Wohnungsrecht als Sonderfall einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit mit nießbrauchsähnlicher Gestaltung; Vereinbarung eines Veräußerungsverbots mit dinglich gesicherter Rückübertragungsverpflichtung als Indiz für ...

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1117
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 26.11.1998 - IV R 39/98

    Vorbehaltsnießbrauch und wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.06.2000 - 1 K 2068/97
    Dies gilt grundsätzlich auch für den Fall, dass Eltern im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ihren Kindern schenkweise Grundstücke übertragen und sich gleichzeitig den unentgeltlichen, lebenslänglichen Nießbrauch an dem Grundstück vorbehalten (BFH B. v. 26.10.1999 - X B 40/99 BFH/NV 2000, 563 ; BFH U. v. 26.11.1998 - IV R 39/98 BStBl II 1999, 263 m. w. N.).

    Wirtschaftliches Eigentum (eines Nießbrauchers) wird angenommen, wenn der Berechtigte im Innenverhältnis zum Eigentümer für eigene Rechnung über die Substanz verfügen darf (wiedergegeben nach BFH Az.: IV R 39/98 a. a. O.).

    Der Bundesfinanzhof hat wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH- Anteil bei einem Vorbehaltsnießbraucher in einem Fall angenommen, in dem das Stimmrecht in der GmbH zurückbehalten wurde, die Veräußerung des geschenkten Gegenstandes der Zustimmung des Nießbrauchers bedurfte und letzterer außerdem die unentgeltliche Rückübertragung für den Fall des Vorversterbens des Beschenkten verlangen konnte (BFH U. v. 28.7. 1983 - IV R 219/80 Juris; zitiert in BFH Az.: IV R 39/98 a. a. O.).

    In diesem Fall (vgl. BFH Az.: IV R 39/98 a. a. O.) handelte es sich um Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens.

    Gegen diese bejahende Auffassung spricht, dass sich Bedenken aus der Versteuerung stiller Reserven ergeben können (vgl. BFH Az.: IV R 39/98 a. a. O.).

  • BFH, 27.09.1988 - VIII R 193/83

    Sachherrschaft, die ausschließlich oder ganz überwiegend nur im Interesse eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.06.2000 - 1 K 2068/97
    In dem BFH-Urteil vom 27.9.1988 (Az.: VIII R 193/83 BStBl II 1989, 414 ) wurden Wirtschaftsgüter dem zivilrechtlichen Eigentümer zugerechnet, da der "Besitzer" der Wirtschaftsgüter die Wirtschaftsgüter für den zivilrechtlichen Eigentümer nutzte und nicht für eigene Rechnung.

    Das weiterhin von den Klägern zitierte Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (U. v. 3.5. 1983 - I 253 - 256/80 EFG 1984, 127) kann schon deshalb nicht für die Kläger herangezogen werden, da das Urteil aufgehoben wurde (BFH Az.: VIII R 193/83 a. a. O.).

  • BFH, 05.05.1983 - IV R 43/80

    Keine Entnahme durch Schenkung, wenn das wirtschaftliche Eigentum beim Schenker

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.06.2000 - 1 K 2068/97
    Die Kläger besaßen auch keine unwiderrufliche und unbeschränkte Vollmacht, aufgrund der sie das Grundstück für die zivilrechtliche Erwerberin hätten veräußern oder belasten können (vgl. BFH Az.: IV R 43/80 a. a. O.).

    In der Beendigung der Rücktrittsrechte mit dem Erlöschen des Wohnrechts unterscheidet sich der vorliegenden Fall auch von dem BFH-Urteil vom 5.5.1983 (Az.: IV R 43/80 - BStBl II 1983, 631 - Entnahme), wo wirtschaftliches Eigentum angenommen wurde, diverse Widerrufsrechte jedoch erst 15 Jahre nach dem Tod des Übergebers erloschen.

  • FG Düsseldorf, 11.03.1999 - 11 K 6986/96

    Grundstückszurechnung bei Vorbehaltsnießbrauch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.06.2000 - 1 K 2068/97
    Ein durch Rückauflassungsvormerkung gesichertes Veräußerungsverbot alleine wird vom FG Düsseldorf (Urteil vom 11.3. 1999 - 11 K 6986/96 EFG 1999, 536 ) nicht als ausreichend zur Annahme wirtschaftlichen Eigentums angesehen.

    Eine weitere Frage im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Eigentum, ob es für den wirtschaftlichen Ausschluß des zivilrechtlichen Eigentümers von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut auf die voraussichtliche Dauer des Nutzungsrechts oder auf die gewöhnliche Nutzungsdauer des bebauten Grundstücks ankommt, ist in der Rechtsprechung (vgl. FG Düsseldorf EFG 1999, 536 , m. w. N.; Nds. FG U. v. 9.3. 1989 - II 332/87 EFG 1989, 449 rkr).

  • BFH, 28.07.1983 - IV R 219/80
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.06.2000 - 1 K 2068/97
    Der Bundesfinanzhof hat wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH- Anteil bei einem Vorbehaltsnießbraucher in einem Fall angenommen, in dem das Stimmrecht in der GmbH zurückbehalten wurde, die Veräußerung des geschenkten Gegenstandes der Zustimmung des Nießbrauchers bedurfte und letzterer außerdem die unentgeltliche Rückübertragung für den Fall des Vorversterbens des Beschenkten verlangen konnte (BFH U. v. 28.7. 1983 - IV R 219/80 Juris; zitiert in BFH Az.: IV R 39/98 a. a. O.).

    Der Bundesfinanzhof hat bei Wirtschaftsgütern mit längerer oder unbestimmter Nutzungsdauer im Gegensatz zum Gesetzeswortlaut des § 39 AO , der von "gewöhnliche Nutzungsdauer" spricht, den Ausschluß des Eigentümers auf unbestimmte Zeit, z. B. bis zum Tod des Nutzungsberechtigten als ausreichend angesehen (vgl. BFH Az.: IV R 219/80 a. a. O. GmbH-Anteil; BFH U. v. 8.3. 1977 - VIII R 180/74 BStBl II 1977, 629 bebautes Grundstück).

  • BFH, 24.07.1991 - II R 81/88

    Für die Zurechnung bei der Einheitsbewertung ist der Vorbehaltsnießbraucher auch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.06.2000 - 1 K 2068/97
    Das Tragen der öffentlichen Lasten durch die Kläger als Folge des Wohnrechts führt zu keiner Einschränkung des zivilrechtlichen Eigentümers (vgl. BFH U. v. 24.7. 1991 - II R 81/88 BStBl II 1991, 909 - Vorbehaltsnießbrauch).
  • BFH, 08.03.1977 - VIII R 180/74

    Vorweggenommene Erbfolge - Schenkweise Übertragung eines Grundstücks - Vorbehalt

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.06.2000 - 1 K 2068/97
    Der Bundesfinanzhof hat bei Wirtschaftsgütern mit längerer oder unbestimmter Nutzungsdauer im Gegensatz zum Gesetzeswortlaut des § 39 AO , der von "gewöhnliche Nutzungsdauer" spricht, den Ausschluß des Eigentümers auf unbestimmte Zeit, z. B. bis zum Tod des Nutzungsberechtigten als ausreichend angesehen (vgl. BFH Az.: IV R 219/80 a. a. O. GmbH-Anteil; BFH U. v. 8.3. 1977 - VIII R 180/74 BStBl II 1977, 629 bebautes Grundstück).
  • FG Niedersachsen, 09.03.1989 - II 332/87

    Einkommensteuer; Rückerwerb vom Ehegatten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.06.2000 - 1 K 2068/97
    Eine weitere Frage im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Eigentum, ob es für den wirtschaftlichen Ausschluß des zivilrechtlichen Eigentümers von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut auf die voraussichtliche Dauer des Nutzungsrechts oder auf die gewöhnliche Nutzungsdauer des bebauten Grundstücks ankommt, ist in der Rechtsprechung (vgl. FG Düsseldorf EFG 1999, 536 , m. w. N.; Nds. FG U. v. 9.3. 1989 - II 332/87 EFG 1989, 449 rkr).
  • BGH, 11.03.1994 - V ZR 188/92

    Entreicherung des Beschenkten bei Überleitung eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.06.2000 - 1 K 2068/97
    Ferner kann der Begünstigte in der Regel die Rückgabe des erhaltenen Gegenstandes entsprechend der Regelung des BGB durch eine laufende Geldrente abwenden (vgl. BGH U. v. 11.3. 1994 - V ZR 188/92 NJW 1994, 1655 ).
  • BFH, 20.09.1995 - X R 94/92

    § 10 e Abs. 6 EStG bei einer auf fremdem Grund und Boden errichteten Wohnung.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.06.2000 - 1 K 2068/97
    Ein eigenes Haus liegt nur bei einem zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum an dem Haus vor (BFH U. v. 20.9. 1995 - X R 94/92 BFHE 178, 429 ; BB 1996, 571 ).
  • BFH, 10.06.1988 - III R 18/85

    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revision - Zurechnung von

  • BFH, 26.10.1999 - X B 40/99

    Kein wirtschaftliches Eigentum beim Nießbraucher

  • FG Sachsen, 19.09.2006 - 1 K 533/04

    Zurechnung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Einfamilienhaus als

    Ein Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Beigeladenen bereits mit dem Tag des Vertragschlusses vom 28.02.2000 ergibt sich auch nicht deshalb, weil grundsätzlich selbst ein dinglich gesichertes Wohnrecht ebenso wenig wie ein umfassendes Nießbrauchrecht wirtschaftliches Eigentum im Sinne von § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO zu begründen vermag (vgl. dazu FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Juni 2000 1 K 2068/97, EFG 2000, 1117; BFH-Urteil vom 26. November 1998 IV R 39/98, BStBl II 1999, 263 m.w.N.).
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